Widerrufsrecht
Abnahme, Mängelrüge und Mängelhaftung
1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen unverzüglich auf Fehler zu untersuchen und diese Fehler und Beschädigungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Besonders offensichtliche Frachtschäden müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden und vom Lieferfahrer gegengezeichnet werden. Erfolgt die Mängelrüge nicht oder nicht fristgerecht, ist unsere Haftung für den betreffenden Mangel ausgeschlossen
2 Wir gewährleisten fachgerechte Produkterstellung nach den anerkannten Regeln der Technik, GMP-Richtlinien und etwaig geltenden und anerkannten DIN-Vorschriften. Für die Erfüllung produktspezifischer Anforderungen, die sich weder aus den einzelvertraglichen Vorgaben des Kunden noch aus allgemeinen Kenntnissen nach den anerkannten Regeln der Technik unschwer ableiten lassen, übernehmen wir keine Gewährleistung.
3 Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
4 Soweit ein Mangel vorliegt ist unser Kunde nur berechtigt Nacherfüllung durch Ersatzlieferung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl so ist der Kunde, nach seiner Wahl berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen kann, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6 Soweit die zu liefernde Sache nur nach Gattungsmerkmalen bestimmt ist, haften wir nur dann im Falle eines Mangels auf Ersatz des Schadens, wenn wir nicht nachweisen, dass wir die Mangelhaftigkeit nicht zu vertreten haben.
7 Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Maßgabe, dass unsere Schadenersatzhaftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
8 Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9 Soweit der Kunde einen Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung hat und stattdessen einen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen vergeblichen Aufwendungen verlangt, bleibt dieser Anspruch nach § 284 BGB unberührt. Im Übrigen ist, soweit nicht in einer der vorstehenden Ziffern etwas Abweichendes geregelt ist, unsere Haftung ausgeschlossen.
10 Soweit dem Kunden eine Gegenforderung zusteht, die rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten ist, steht ihm auch insoweit ein Recht zur Leistungsverweigerung zu. Dieses Leistungsverweigerungsrecht steht dem Kunden darüber hinaus auch insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11 Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung oder sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreien den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke.