Versand
Preis, Verpackung, Frachtkosten und Zahlungsbedingungen
1 Unsere Preise verstehen sich als Tagespreise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich der Transport- und Verpackungskosten, die in Form einer Frachtpauschale dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Die Ware wird mit dieser Frachtpauschale beim Kunden abgeliefert, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Eventuell anfallende Steuern, Zölle oder sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
2 Die Angebotspreise sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe und gesondert in Rechnung gestellt.
3 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Rechnung elektronisch übermittelt wird.
4 Bei Express- und Eilgutsendungen, die als solche vom Kunden veranlasst werden, geht die Differenz zum Preis der normalen Frachtgutsendung zu Lasten des Kunden.
5 Bei einem Auftragswert unter 500,00 € werden – abweichend von Ziffer 3.1 – die jeweilsanfallenden Versandkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einem Bestellwert unter 100€ netto Auftragswert berechnen wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5 €.
6 Alle Rechnungen sind ohne abweichende Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug durch Überweisung auf eines unserer auf der Rechnung angegebenen Konten zu zahlen. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist im Verzugszeitraum mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
7 Lieferungen ins Ausland erfolgen, soweit nicht besondere Vereinbarungen bestehen, gegen Vorkasse.
8 Soweit der Kunde mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit in Verzug gerät, sind unsere sämtlichen etwaigen weiteren Forderungen gegen den Kunden trotz entgegenstehender Abreden sofort fällig. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers rechtfertigen.
9 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder die gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen.
10 Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder andere Schuld uns überlassen.
11 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
12 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
13 Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.
14 Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese Teillieferungen auch zu berechnen.